Rechtsprechung
   RG, 29.09.1934 - V B 20/34   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1934,411
RG, 29.09.1934 - V B 20/34 (https://dejure.org/1934,411)
RG, Entscheidung vom 29.09.1934 - V B 20/34 (https://dejure.org/1934,411)
RG, Entscheidung vom 29. September 1934 - V B 20/34 (https://dejure.org/1934,411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1934,411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Sind als Berufungsbegründung auch Ausführungen zu berücksichtigen, die der Berufungskläger aus anderem Anlaß gemacht hat, ohne zur Begründung der Berufung darauf Bezug zu nehmen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 145, 175
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Deshalb ist die Bezugnahme auf frühere, von anderer Seite und zu anderen Zwecken eingereichte Schriftsätze, z.B. in einer Parallelsache, der Partei selbst oder eines anderen - auch des erstinstanzlichen Anwalts, zutreffend für unzulässig erachtet worden (Stein-Jonas Anm. III 2 b zu § 519 ZPO und die dort angeführte Rechtsprechung), während es mit Recht als statthaft bezeichnet worden ist, auf ein zu derselben Sache überreichtes und von dem Prozessbevollmächtigten der zweiten Instanz unterzeichnetes Armenrechtsgesuch (RGZ 145, 266; vgl. auch BGH NJW 1951, 442) oder einen von dem zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten unterzeichneten, die gleiche Sache betreffenden Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung (RGZ 145, 175) zu verweisen.
  • BGH, 24.05.1962 - II ZR 173/60

    Nicht unterzeichnete Berufungsbegründung

    Er läßt nicht die Absicht erkennen, daß mit ihm die Berufung begründet werden sollte (RGZ 145, 175, 176).
  • BGH, 16.10.1985 - VIII ZB 15/85

    Bestimmung eines Schriftsatzes zur Begründung der Berufung

    Es ist jedoch weiter erforderlich, daß der Schriftsatz auch zur Begründung bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Februar 1977 - IV ZB 54/76, VersR 1977, 570; RGZ 145, 175).
  • BGH, 15.02.1989 - IVb ZR 55/88

    Anspruch auf Trennungsunterhalt bei anhängigem Scheidungsverfahren - Möglichkeit

    Da im allgemeinen keine Partei die mit der Versäumung einer Rechtsmittelfrist verbundenen prozessualen Nachteile in Kauf nehmen will, muß angenommen werden, daß ein inhaltlich den Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO entsprechendes Gesuch um Prozeßkostenhilfe oder um Einstellung der Zwangsvollstreckung auch als Berufungsbegründung dienen soll, sofern nicht ein anderer Wille des Berufungsklägers erkennbar ist (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Februar 1977 - IV ZB 54/76 - VersR 1977, 570 unter teilweiser Erleichterung der in RGZ 145, 175, 176 gestellten Anforderungen; ständige Rechtsprechung auch des Senats, zuletztBeschluß vom 9. November 1988 - IVb ZB 154/88 - BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Prozeßkostenhilfegesuch 1).
  • BGH, 23.05.1957 - II ZB 5/57

    Rechtsmittel

    Die besondere Ausgestaltung, wie sie der Entscheidung des III. Zivilsenats (LM ZPO § 519 Nr. 11) zu Grunde lag, war ebensowenig gegeben wie die besonderen Umstände, die das Reichsgericht (RG JW 1937, 439) zur ausnahmeweisen Zulassung einer stillschweigenden Bezugnahme veranlagt haben (vgl. auch RGZ 145, 175; RG HRR 1936 Nr. 1678).
  • BGH, 09.05.1980 - IVb ZB 670/80

    Anforderungen an Antragstellung und Begründung einer Beschwerde im Unterschied

    Die vom Reichsgericht in RGZ 145, 175 niedergelegten Grundsätze können vorliegend schon deshalb nicht ohne weiteres herangezogen werden, weil die dortige Entscheidung auf die strengeren Erfordernisse des § 519 Abs. 3 ZPO abstellt.
  • BGH, 11.07.1958 - VI ZR 150/57
    Es ist ohne Bedeutung, daß ein zu einem anderen Zweck gefertigter Schriftsatz des Berufungsklägers auch Ausführungen enthält, die inhaltlich als Berufungsbegründung ausreichen würden (RGZ 145, 175, 176), sofern dieser Schriftsatz nicht auch erkennbarerweise eine Berufungsbegründung darstellen soll.
  • BGH, 05.07.1957 - I ZB 2/57

    Rechtsmittel

    Dem Gesetzeszweck kann so z.B. genügt sein, wenn in der Begründungsschrift auf ein zu derselben Sache überreichtes und von dem Prozeßbevollmächtigten der zweiten Instanz unterzeichnetes Armenrechtsgesuch (RGZ 145, 266 [268]) oder auf einen von dem zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten unterzeichneten, die gleiche Sache betreffenden Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung (RGZ 145, 175 [176]) verwiesen wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht